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A bis Z

Informationen von A bis Z


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Abholung per PKW

Wir bitten die Eltern darum, die unterhalb der Schule befindlichen großen Parkplätze zu benutzen und sich dort mit den Kindern zu verabreden.

 

Behinderung der an- und abfahrenden Busse durch Falschparker

Obwohl die Schule Halteverbotsschilder aufgestellt hat, wird immer wieder im absoluten Halteverbot geparkt, um SchülerInnen mit dem Auto abzuholen. Hierdurch werden die zu den Bussen gehenden SchülerInnen in erheblichem Maße gefährdet.



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Beurlaubung

Wünschen Eltern eine Beurlaubung ihres Kindes aus bestimmten Gründen, ist dies rechtzeitig vorher zu beantragen. Beurlaubungen bis zu zwei Tagen können von dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin vorgenommen werden. Unmittelbar vor und nach den Ferien können Schülerinnen und Schüler nur in Ausnahmefällen von der Schulleiterin beurlaubt werden, wenn der begründete Antrag spätestens drei Wochen vorher vorliegt.

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Busfahrpläne

Jedes Schuljahr wird den SchülerInnen ein Fahrplan in handlicher Form ausgehändigt.

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Busfahrtkarte

Seit dem 01. Januar 1991 ist der Schülerverkehr in den regionalen Verkehrsverbund eingegliedert. Dies bedeutet, dass nur Personen mit einer gültigen Fahrkarte die Busse benutzen dürfen. Unsere Bitte geht daher an die Eltern und Erziehungsberechtigten, ihren Kindern einen sorgsamen Umgang mit der Fahrkarte zu vermitteln. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Fahrer durch die Busunternehmen und die Kreisverwaltung angewiesen sind, dass sie nur Schüler(innen) im Bus mitnehmen, die ihre Fahrkarte vorzeigen. Bei Verlust der Busfahrkarte oder einzelner Wertmarken muss die Buskarte neu beantragt und selbst bezahlt werden. So können Ihnen bei Verlust der gesamten Karte Unkosten von mehr als 130 Euro entstehen.

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Busverhalten

Verhalten im Bus

Richtiges Verhalten bei den An- und Abfahrten der Busse gehört zu den Grundbedingungen für die Sicherheit unserer Schüler und Schülerinnen. Einige wichtige Regeln sollen hier noch einmal genannt werden:

  • Beim Ein- und Aussteigen darf nicht gedrängelt werden. Die SchülerInnen sollten sich
    hintereinander aufstellen, beginnend mit den Jüngsten.
  • Im Bus dürfen keine Plätze für nachfolgende SchülerInnen freigehalten werden. Im
    Normalfall sollte jeder einen Sitzplatz haben. Kinder bis zum 12. Lebensjahr sollen
    allerdings jeweils zu dritt auf zwei Plätzen sitzen. Bei unvorhergesehenen Unterrichts-
    verschiebungen und zu Ferienbeginn kann es sein, dass die Sitzplätze nicht ganz
    reichen. Es sind jedoch genügend Stehplätze vorhanden, so dass niemand befürchten muss, nicht im Bus mitzukommen;
  • Schülerinnen und Schüler haben sich im Bus so zu verhalten, dass der Busfahrer/die Busfahrerin in ihrer Konzentration nicht gestört werden.
  • Es wird nur an den markierten Bushaltestellen ein- und ausgestiegen. An der Schule wird
    hinter den Absperrungen auf den Bus gewartet, der an den Einsteigeöffnungen hält.
  • Eltern haften für mutwillige Beschädigungen im Bus, die ihre Kinder verursacht haben.
Die Schulleitung und die Busunternehmer bitten daher alle Eltern und Erziehungsberechtigten mit ihren Kindern über richtiges Verhalten im Bus zu sprechen. Bei groben Verstößen kann das Busunternehmen bzw. die Kreisverwaltung den betreffenden Schülern die Fahrkarte entziehen

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Erkrankung

Erkrankt ein Schüler/eine Schülerin, so dass er/sie die Schule nicht besuchen kann, sind die Eltern verpflichtet, dies der Schule spätestens am dritten Tag mitzuteilen. Diese Mitteilung kann vorab auch telefonisch oder durch einen Mitschüler/eine Mitschülerin geschehen, muss aber nach der Wiederaufnahme des Schulbesuchs auch schriftlich festgehalten werden. Es genügt der Hinweis, dass der Schüler/die Schülerin krank ist. Nähere Ausführungen über die Art der Krankheit sind nicht erforderlich.

(siehe Schriftliche Entschuldigung)



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Fahrkarte

(siehe Busfahrkarte)

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Schriftliche Entschuldigung

Diese schriftliche Entschuldigung muss enthalten:

  • Name des Schülers/der Schülerin,
  • genaue Daten über Beginn und Ende der Krankheit,
  • Datum der Ausstellung
  • und Unterschrift eines/einer Erziehungsberechtigten.


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Schulpflicht

Die Schulpflicht ist eine gesetzlich vorgeschriebene, von der Schule zu überwachende Verpflichtung. Wir bitten alle Eltern, uns dabei so gut es geht zu unterstützen. Wir sind verpflichtet, die Einhaltung zu überwachen und Verstöße gegen diese gesetzliche Regelung zu verfolgen (erst durch Eintragung des unentschuldigten Fehlens ins Zeugnis; dann durch Bußgeld; in schweren und wiederholten Fällen durch das Gericht).

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Unterrichtszeiten



WSW-Planer

Mit dem WSW Planer geben wir den Schülerinnen und Schüler auch dieses Jahr wieder ein übersichtliches Heft in die Hand mit dem Termine und Hausaufgaben geplant, aber auch Anwesenheiten und Abwesenheiten dokumentiert, bzw. entschuldigt werden sollen. Er beinhaltetet außerdem eine vierseitige Einlage mit Informationen sowie eine große Übersicht über alle geplanten und durchgeführten Leistungskontrollen auf der vorletzten Seite des WSW Planers.

Bitte nutzen Sie den WSW Planer, um sich über die Arbeit Ihres Kindes und die anstehenden Aufgaben und Vorhaben zu informieren. Nutzen Sie den WSW Planer auch, wenn Sie einen Lehrer oder eine Lehrerin sprechen möchten, eine Nachricht zukommen lassen wollen oder um eine Entschuldigung zu vermerken.



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